Wartung und Instandhaltung.
Sicherheit gewährleisten, Ausfallzeiten vermeiden!
Die Verantwortung zur Durchführung von Instandhaltungs-Maßnahmen liegt bei den Betreibern der Elektrizitätsversorgungsnetze (Gemäß VDE V0109-1).
DRIESCHER kann auf Wunsch die Instandhaltung übernehmen oder dabei unterstützen. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Zuverlässigkeit von Betriebsmitteln und Anlagen in Elektrizitätsversorgungsnetzen (gemäß EnWG vom 07.07.2005) während deren gesamten Lebenszyklen sicherzustellen.
Bei der Instandhaltung sind folgende Instandhaltungsarten zu unterscheiden:
- vorbeugende Instandhaltung
- ereignisorientierte Instandhaltung
- zustandsorientierte Instandhaltung
- prioritätenorientierte Instandhaltung
Nach Kapitel 5, Abschnitt 5.1, o.g. Norm, ist der Netzbetreiber dafür verantwortlich, die Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung zu planen und zu entwickeln. Dabei werden die Grundsätze für die Planung der Instandhaltung durch den Netzbetreiber vorgegeben.
Falls die Umgebungsbedingungen den normalen Betriebsbedingungen nach Abschnitt 2.1 der VDE 0671-1 entsprechen, ist die Wartungsfreiheit unserer Produkte über die geforderte Nutzungsdauer von 40 Jahren gegeben.
Anlagenrevision und Austausch von Bauteilen
Austausch von Bauteilen
Wegen der lebensdauerbezogenen Optimierung aller Teile unserer Produkte kann eine Ersatzteilempfehlung nicht gegeben werden.
Sollten dennoch Ersatzteile benötigt werden, sind folgende Angaben erforderlich:
- Typ, Auftragsnummer und Fabrikationsnummer (Typenschild)
- Genaue Bezeichnung des Bauteils oder Gerätes